Was das Gesetz erlaubt
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Das ist eine verbindliche berufsrechtliche Regelung. CFM Resolution 2.427/2025 (8. April 2025, DOU 16. April): Art. 5 verbietet Ärzten, Pubertätsblocker bei Geschlechtsinkongruenz oder Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen zu verordnen (vorzeitige Pubertät und anerkannte endokrine Erkrankung ausgenommen). Art. 6 §2: gegengeschlechtliche Hormone vor 18 verboten. Art. 7: sterilisierende Operationen nicht vor 21. Bereits begonnene Behandlung steht unter Bestandsschutz (Art. 10).
Die Regel gilt landesweit für Ärzte. Richter Flávio Dino am STF stellte die Resolution wieder her, nachdem ein Gericht erster Instanz in Acre sie ausgesetzt hatte (Reclamação 84.653).