Was das Gesetz erlaubt
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Es gibt Stand 2026 kein Bundesgesetz, das Pubertätsblocker, gegengeschlechtliche Hormone oder Operationen an Minderjährigen verbietet.
Am 7.–10. Mai 2024 nahm der 128. Deutsche Ärztetag in Mainz die Resolution Ic-48 an (120 Ja, 47 Nein, 13 Enthaltungen — gekennzeichnet GENOMMEN). Sie fordert die Bundesregierung auf, diese Eingriffe bei unter 18-Jährigen mit GI/GD nur in kontrollierten wissenschaftlichen Studien zuzulassen, mit einem multidisziplinären Team, einer klinischen Ethikkommission und nach abgeschlossener medizinischer und besonders psychiatrischer Diagnostik. Die Ergebnisse sollen mindestens zehn Jahre nachverfolgt werden.
Die AWMF-S2k-Leitlinie vom Juni 2025 (Register 028-014, für Deutschland, Österreich und die Schweiz) lässt Pubertätsblocker nach interdisziplinärer Indikation weiter zu. Sie ist eine Konsensleitlinie (S2k), keine evidenzbasierte S3-Leitlinie, und sie ist weniger restriktiv als das Vereinigte Königreich, Schweden und Finnland.